Wiedereintritt/Umpfarrung

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Umpfarrung

Nach alter Tradition gehört man immer zu der Kirchengemeinde, in deren Gemeindegebiet man wohnt. Zieht also eine Person, die bisher in Gemeinde A gelebt hat, in das Gebiet der Gemeinde B um, so gehört sie erst einmal grundsätzlich zu dieser Kirchengemeinde.

Manchmal gibt es gute Gründe, weiterhin zur "alten" Kirchengemeinde gehören zu wollen: wertvolle Beziehungen zu anderen Kirchenmitgliedern oder auch verbindende Erinnerungen an schöne Feste wie die eigene Hochzeit oder die Taufe und Konfirmation der Kinder. Auch in anderen begründeten Fällen gibt es die Möglichkeit, sich umpfarren zu lassen. Dies geschieht durch einen einfachen Antrag an die Gemeinde, in der man Mitglied sein möchte. Diesen Antrag kann man jederzeit stellen. Der Kirchenvorstand der aufnehmenden Gemeinde entscheidet dann über die Aufnahme und informiert die Gemeinde, die verlassen werden soll. 

Wiedereintritt

Vielleicht wollen Sie Taufpatin/-pate werden. Oder Sie vermissen die Gemeinschaft und wollen wieder ein Teil davon sein, wieder mitreden und mitentscheiden. Gründe für einen Wiedereintritt gibt es viele (12 gute Gründe). Was auch immer es ist, wir freuen uns über jede und jeden, der wieder eintreten möchte. Bei einem gemeinsamen Gespräch können wir uns kennenlernen, offene Fragen klären und zusammen den Antrag auf Wiedereintritt ausfüllen. Einfach melden!

Kontaktdaten und Antrag finden Sie hier:
Dr. Thies Jarecki

Vakanzvertretung

thies.jarecki@evlka.de
04254/800158

Antrag auf Wiedereintritt

antrag_wiedereintritt.pdf (133 KB)