Trauerfall

Sie betrauern eine Verstorbene oder einen Verstorbenen? Herzliches Beileid. 

Sie wünschen eine Aussegnung im Haus der/des Verstorbenen? Dieses ist bis zu 36 Stunden nach 
dem Eintreten des Todes möglich. 
Bitte wenden Sie sich direkt an Pastor Thies Jarecki.

Um Ihre Wünsche und alle Angelegenheiten rund um den Trauerfall kümmert sich der Bestatter. 
Er meldet den Todesfall an die zuständige Kirchengemeinde, kümmert sich um die notwendigen 
Meldungen an die Ämter und koordiniert die Termine für die Beisetzung. 

Allerdings kann es unter Umständen einige Zeit dauern, bis diese Meldung bei allen Beteiligten ankommt: 
Gemeindebüros sind nicht täglich besetzt, Pfarrer:Innen sind in mehreren Gemeinden für Gespräche unterwegs 
und die Wochenarbeitszeit unserer Küster:Innen ist sehr begrenzt. Vielleicht wird ein oder zwei Tage später geläutet oder die Pastorin oder der Pastor meldet sich erst nach einigen Tagen – dies lässt sich leider nicht immer vermeiden.

Doch wenn jemand stirbt, bricht vieles auf die Hinterbliebenen herein. Manchmal benötigt die Seele einfach sofortige Unterstützung – ein Gespräch, um den ersten Schock zu überwinden. In diesem Fall rufen Sie gerne sofort und direkt Pastor Thies Jarecki an.

Nach einem Todesfall ist der Ablauf innerhalb der Kirchengemeinde im Regelfall wie folgt:
  • Sie benachrichtigen den Bestatter, dieser holt die Verstorbene oder den Verstorbenen ab.
  • Bei einem Aussegnungswunsch informieren Sie bitte direkt die Pastorin oder den Pastor. Teilen Sie dies bitte auch Ihrem Bestatter mit.
  • Das Bestattungsinstitut informiert die Kirchengemeinde und die Küsterin 
  • Zum nächstmöglichen Tag läutet die Küsterin die Verstorbene oder den Verstorbenen ab
  • Der Bestatter kümmert sich um einen Termin für die Trauerfeier und stimmt diesen mit allen Beteiligten ab 
  • Die Pastorin oder der Pastor meldet sich bei Ihnen für ein Trauergespräch 
  • Trauerfeier und Beisetzung
  • Im darauf folgenden oder einem vereinbarten Gottesdienst wird die oder der Verstorbene abgelesen
  • Eine Nachricht über die Beisetzung erscheint im nächsten Gemeindebrief
  • Der letzte Sonntag des Kirchenjahres, der Ewigkeitssonntag Ende November, ist dem Andenken Verstorbener gewidmet. Hierzu bekommen die Hinterbliebenen aller verstorbenen Kirchenmitglieder des vergangenen Kirchenjahres eine Einladung.

Bitte beachten Sie: Eine Abkündigung im Gottesdienst, eine Nachricht im Gemeindebrief und die Einladung zum Ewigkeitssonntag kann nur dann erfolgen, wenn die Kirchengemeinde zuverlässig über den Trauerfall informiert wurde. 
Bei Bestattungen, die außerhalb der zuständigen Kirchengemeinde und/oder ohne kirchliche Begleitung stattfinden, bekommt die zuständige Kirchengemeinde nicht geordnet Kenntnis.

In diesen Fällen nehmen Sie bitte mit dem Gemeindebüro Kontakt auf. Herzlichen Dank.