Friedhöfe, allgemeines

Friedhofsverwaltung Claudia Meyer: 04254 801760

.

Friedhofsordnung und Friedhofsgebührenordnung geändert

Mit dem 1.01.2024 trat für unsere Friedhöfe in Hassel und Hämelhausen eine ergänzte Friedhofsordnung sowie eine geänderte und ergänzte Friedhofsgebührenordnung in Kraft. 
Beide wurden fristgerecht in den amtlichen Bekanntmachungen der Kreiszeitung veröffentlicht und werden in Kürze hier eingestellt werden.

Standsicherheitsprüfung

Jährlich ereignen sich bundesweit zahlreiche Unfälle in Verbindung mit losen Grabsteinen. Zur Vermeidung solcher,
oftmals tragischer Unfälle sind nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes die Friedhofsverwaltungen
angehalten, die Grabmale auf ihre Sicherheit zu überprüfen. Einmal im Jahr führen daher die Friedhofsträger Standsicherheitskontrollen der Grabmale durch.
Wann wird diese Überprüfung durchgeführt?
Die Vorgabe lautet: Einmal jährlich nach der Frostperiode. Mit der Überprüfung der Grabmale wird ab 2024 eine zertifizierte Firma beauftragt. Spätestens eine Woche vor dem Termin wird dieser bekannt gegeben. Bitte achten Sie auf Veröffentlichungen in den Schaukästen, der Zeitung und dem Gemeindebrief.
Warum bedarf es einer Überprüfung?
Die Standsicherheitsprüfung dient der Verhütung von Unfällen, der Sicherheit der Friedhofsbesucher und somit 
auch der Sicherheit der Grabrechtsinhaber. Sie dient zudem einer Beweisführung zur Standsicherheit des Grabmals und somit auch der Abwehr von Schadensersatzansprüchen. 
Wie kommt es zur Lockerung oder zum Umstürzen von Grabmalen?
Die Ursachen sind vielfältig: Frost, starke Regenfälle, Senkungen durch Hohlräume, Aushebungen benachbarter 
Gräber sowie Einwirkungen des Wurzelwerks von Bäumen und Sträucher können selbst bei sachgemäß aufgestellten Grabmalen die Standsicherheit mit der Zeit beeinträchtigen.
Was geschieht bei der Überprüfung der Grabmale?
Die Standsicherheitsprüfung wird nach einem strengen Maßstab durchgeführt. Auf die Grabmale wird Druck ausgeübt, es wird jedoch nicht gerüttelt
Es soll davon ausgegangen werden, dass die erforderliche Standfestigkeit des Grabmals gegeben ist, wenn bei der Ausübung von Druck am oberen Ende der Breitseite des Grabmals (max. Höhe 1,20 m) mit einer Kraft von 500 N (entspricht ca. 50 kg = normale horizontale Armkraft) keinerlei Schwankungen auftreten. Die Überprüfung erfolgt ab 2024 mit speziell dafür entwickelten Geräten und wird protokolliert. 
Was geschieht, wenn ein lockeres Grabmal gefunden wurde?
Festgestellte Schäden werden von der Verwaltung dokumentiert. Besteht eine Gefährdung für die Friedhofsbesucher, werden wackelige Grabmale abgesperrt oder umgelegt. Die Nutzungsberechtigten 
werden von der Friedhofsverwaltung benachrichtigt und um die Beseitigung der Gefahrenlage gebeten. 
Die Instandsetzung wird ebenfalls von der Verwaltung dokumentiert.

Die Friedhofsverwaltung bittet daher die Grabrechtsinhaber um ihr Verständnis für diese Prüfung.
Die Maßnahme dient der Sicherheit aller Friedhofsbesucher.

Herzlichen Dank!



Allgemeines

Das Bestattungswesen ist grundsätzlich eine kommunale Angelegenheit. Eine Kirchengemeinde kann die
Trägerschaft für einen Friedhof oder mehrere Friedhöfe übernehmen.
Die ev. luth. Kirchengemeinde Hassel ist Träger zweier Friedhöfe:
Friedhof Hassel:
  • 1,3571 ha. 
  • 500 bis 600 Grabstellen (Einzel-, Doppel- und Familiengrabstellen, Einzel- und Doppelurnengräber, Urnengemeinschaftsanlagen, Rasenreihengräber, nicht vergebene Grabstellen).
  • Kapelle mit Glockenturm
  • Schuppen für Arbeitsgeräte. 
Friedhofsgärtnerin: Wiard Müller und Ralf-Gerd Meyer
Grabstellenvergabe: Claudia Meyer
Friedhof Hämelhausen:
  • 0,5035 ha 
  • 360 Grabstellen verschiedenster Art
  • Kapelle (Sakralgebäude) mit Kühlkammer
  • Container für Arbeitsgeräte. 
Friedhofsgärtner: Rolf Oestmann
Grabstellenvergabe: Andrea Schumacher
Friedhofsgestaltung: Im Laufe der letzten Jahrzehnte haben sich die Bedürfnisse der Menschen an die Bestattungsformen stark verändert. Die Entwicklung und Gestaltung der Friedhöfe liegt in der Verantwortung des Kirchenvorstands. Gemeinsam mit den Mitgliedern der Friedhofsausschüsse versuchen alle Beteiligten, den Wünschen der Friedhofsnutzenden durch ein entsprechendes Angebot entgegen zu kommen. Anregungen, Ideen und Tatkraft Interessierter sind dabei herzlich willkommen.
Verwaltung: Laut Friedhofsrechtsverordnung der ev.-luth. Landeskirche Hannover (EVLKA) ist der jeweilige Kirchenvorstand für die Verwaltung der Friedhöfe verantwortlich, dazu gehört auch der Erlass einer Friedhofsordnung (FO) und einer Friedhofsgebührenordnung. Allerdings muss sich der Kirchenvorstand bei deren Formulierungen wiederum an geltendes Recht halten (z.B. Friedhofsrechtsverordnung, Bestattungsgesetz, Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz).
Claudia Meyer ist als Angestellte der Kirchengemeinde für die Friedhofsverwaltung beider Friedhöfe zuständig.
Friedhofsordnung:  In einer Friedhofsordnung werden alle Vorgaben und Regeln festgehalten, die für den jeweiligen Friedhof gültig sind, z.B.: Geltungsbereich, Öffnungszeiten, Dienstleistungen, Bestattungsvorschriften, angebotene Grabstellenarten, alles zu den Grabmalen und vieles mehr.
Friedhofgebührenordnung: Die Friedhofsgebührenordnung regelt die Gebühren für folgende Leistungen:  
  • Verleihung von Nutzungsrechten an den verschiedenartigen Grabstellen 
  • Nutzung von Leichenkammer und Friedhofskapelle 
  • die Beisetzung 
  • die Genehmigung der Errichtung oder Änderung von Grabmalen
  • Friedhofsunterhaltungsgebühr (FUG), die zwar jährlich fällig ist, aber in zweijährigem Rhythmus erhoben wird. 
Auch die Unterhaltung der Friedhofskapelle in Hassel muss, laut Friedhofsrechtsverordnung, aus den Nutzungsgebühren getragen werden.
FUG: Die FUG wird verwendet zur Finanzierung:
  • der Wege 
  • der Außenanlagen 
  • des Personals 
  • des Stroms 
  • des Wassers 
  • der Grüngutbeseitigung 
Die Entsorgung von abgeräumten Umrandungen oder Grabmalen ist durch die FUG nicht abgedeckt und muss von den Nutzenden selbst organisiert und finanziert werden. 
Laut Friedhofsrechtsverordnung soll das Gebührenaufkommen sämtliche Kosten der Friedhöfe decken. Durch die Rückgabe vieler Grabstellen, die dann zusätzlich durch den Friedhofsträger mit gepflegt werden müssen, und einen steigenden Anteil an Urnenbeisetzungen ist dies immer schwerer zu bewerkstelligen. 
Der Kirchenvorstand sucht ständig nach attraktiven und gleichzeitig nachhaltig kostengünstigen Lösungen zur Gestaltung des Friedhofs.